Steilvorlage für alle Nachtruhestörer durch Ordnungsamt mit Absegnung durch Bürgermeister

Eine Geburtstagsfeier im Sep. 2022 in einer Scheune war die Generalprobe. Im Polizeibericht findet sich folgender Text:

SACHVERHALT

Am 24-07.2022 teilte XX gegen 03:15 Uhr eine Ruhestörung in 72813 St. Johann/Gächingen mit. Aus einem Stadel am Ortsausgang, in Richtung Würtingen, solle laute Musik gespielt werden. Der Stadel ist etwa 200 Meter Luftlinie von der Wohnanschrift des Anrufers XX entfernt. Der Anrufer möchte nur, dass der Lärm aufgrund der späten Uhrzeit ein wenig reduziert wird.

Aufgrund der Auftragslage konnte die Örtlichkeit erst gegen 03:50 Uhr angefahren werden. Vor Ort konnte die Streifenbesatzung POM XXXXXX/ Unterzeichnerin eine Geburtstagsfeier mit ca. 20 Gästen feststellen. Die Musik vor Ort war so laut, dass man sie bereits 100 Meter vor der Veranstaltungsörtlichkeit im Streifenwagen wahrnehmen konnte. Eine Unterhaltung mit den Personen vor Ort war erst möglich nachdem die Musikanlage leiser gestellt wurde.

Die Musikanlage befand sich in dem betroffenen Stadel, jedoch waren beide Tore offen, sodass die Musik nach außen drang und in den anliegenden Straßen gut wahrgenommen werden konnte. Die meisten Gäste befanden sich außerhalb des Stadels unter freiem Himmel.

Der Veranstalter (Betroffener) gab sich sofort zu erkennen und zeigte sich einsichtig. Die Gäste wurden zur Ruhe ermahnt und die Musik wurde auf Zimmerlautstärke gestellt.

Es gingen keinerlei weitere Beschwerden ein, außerdem wurde die Örtlichkeit kurze Zeit später erneut bestreift und die Musik konnte von der Hauptstraße aus nicht mehr wahrgenommen werden. Aus diesem Grund wurde von einer Ordnungswidrigkeitenanzeige in der betreffenden Nacht abgesehen.

 

Soweit der Polizeibericht jener Nacht. Auf Nachfrage konnte oder wollte sich die Polizei nicht mehr erinnern, was mit dem Ausdruck „kurze Zeit später“ gemeint war.

Ich und andere waren in dieser Nacht wie der Anrufer auch so gestört, dass an Schlaf nicht zu denken war. Nach den vielen unnötigen Fahrten der Polizei in Sachen Campingwagen, wobei die Polizei mir deutlich signalisierte, dass ich ein Rechthaber sei, oder meine Jugend vergessen habe usw. hatte ich keine Lust mehr, dort anzurufen, sondern ich verfasste am nächsten Tag eine Anzeige. Hier der Text  der Anzeige:

 

Joachim Wilhelmy, OSR a D.

Neue Steige 25 72813 St Johann-Gächingen 07122/9889

 

An das Polizeirevier Münsingen

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

hiermit zeige ich die folgenden Personen wegen Nachtruhestörung in der Nacht vom Sonntag, den 24. Juli ab 0:00 Uhr bis ca. 5:15 Uhr an:

1.    Den Verantwortlichen oder Initiator des Festes (wie ich hörte eine Geburtstagsfeier),

2.   Jeden volljährigen Teilnehmer an dieser Geburtstagsfeier, sofern er in der angegeben Zeit dort anwesend war, da er die Lärmbelästigung durch seine Anwesenheit billigte.

3.    Ich nehme ausdrücklich die Besitzerin der Scheune auf der XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, als Verantwortliche aus, da sie um die XX Jahre alt ist und diese Lärmbelästigung nicht geduldet hätte. Möglicherweise war XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX der für die Scheune Verantwortliche, das entzieht sich aber meiner Kenntnis.

Da die Polizei nach eigener Aussage gegen 3:40 in der Nacht von Anwohnern der Johannesstraße gerufen wurde und auch zur Scheune gefahren ist, gehe ich davon aus, dass die Polizei in ähnlich gründlicher Weise wie wenige Wochen zuvor bei mir, die Personalien der Beteiligten festgestellt hat, so dass sie keine Probleme haben dürfte, die Einzelanzeigen gegen den oben genannten Personenkreis namentlich zu konkretisieren.

Weitere Informationen kann die Polizei von den Einwohnern der am direktesten betroffenen Straßen erfahren. Es handelt sich um folgende Straßen: Falkensteinweg, Glockenweg, Johannesstraße, und Hebelstraße, Mörikestraße. Einige Anrufe von mir bei mir befreundeten oder bekannten Personen, bestätigten mir ihr Betroffensein, aber wollten ja nicht, „dass ich sie da in eine Sache hineinziehe". Das könnte ein typisch älplerisches Verhalten sein, möglicher Weise aber auch ein Zeichen des Drucks, den eine Personengruppe ausübt, die nicht zu den Jugendlichen mehr zählt, sondern einer Gruppe zwischen 20 und 35, gar 40 angehört, die glaubt, sie könne in Gächingen machen, was ihnen gerade in den Sinn kommt. Gächingen ist auf jeden Fall seit einiger Zeit keine „Idylle" mehr.

Auch betroffen, die Nachtruhe erheblich störend, aber nicht mit der Wucht wie in den oben genannten Straßen, der obere Teil der Alten Steige XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, sowie ich. Die Distanz zur Scheune beträgt Luftlinie ca. 1 km. Ich erwachte kurz vor 3:00 Uhr an der lauten Musik. Da sie nicht aus dem Lautertal {Jugendclub / Bauwagen), sondern aus dem Dorf kam, direkt in mein Schlafzimmer, und ich wegen meiner Schlafapnoe direkt über meinem Kopfkissen ein Mikrofon hängen habe, mit dem ich meine Atemgeräusche in der Nacht auf dem PC aufzeichne, um zu kontrollieren, ob ich eine Atemmaske benötige oder nicht, legte ich das Mikrofon einfach auf die Fensterbank und zeichnete den Lärm auf (.wav Audio- Datei steht auf Wunsch jederzeit als Beweismittel zur Verfügung). Aufzeichnungszeitraum kurz nach 3 Uhr bis etwas über 4 Uhr, Da es nach 4 Uhr ruhiger wurde und ich nicht sicher war, ob auf meiner Festplatte genügend Speicherplatz vorhanden ist, beendete ich die Aufnahme. Das war ein Fehler, denn den erneut aufflammenden Lärm gegen 5:00 habe ich nicht auf meinem PC,

Als Zeugen benenne ich XXXXXXXX, Alte Steige XX,XXXXXXXX, Alte Steige XX , XXXXXXXXXXXXX, Alte Steige XX, zudem diejenige / derjenige, die / der aus der XXXXXXXXXXXXXXX die Polizei in der Nacht gerufen hat (XX Name ist der Polizei bekannt) XX kann auch sicher genauere Auskunft geben über den Rest der Nacht, nachdem die Polizei vor Ort war.

Als weitere Zeugen dürfte es für die Polizei kein Problem darstellen in den ganz oben genannten Straßen Zeugen zu finden, die, wenn ein Polizist sie um eine Zeugenaussage bittet, eher bereit sind, dieser Aufgabe nachzukommen,

Gächingen, den 26. Juli 2022

 

 

Soweit die Anzeige. Diese Anzeige landete bei der Örtlichen Polizeibehörde im Ordnungsamt der Gemeinde St.Johann und folgendes Ergebnis kam dabei heraus: 

Nach Anhörung des / der Angezeigten erging folgender Bescheid:

 Ausschnitt lesbar gemacht

Da dieser amtliche! Akt kaum zu entziffern war, bat ich um eine entzifferbare Version. Sie lautet: 

Verfahren wird eingestellt.

Gründe:

- er war im guten Glauben, dass die Lautstärke so in Ordnung – durch Vereinbarung mit Polizei

- Beweis fehlt, ob später noch zu laut

- Rechtsgrundlage im Rahmen Anhörung     fehlerhaft, d.h. WS-Verfahren – Abhilfe - Bußgeld führt ins Leere.

 

24.11.22  XY

 

 

Da staunt doch der mündige Bürger, „der Beweis fehlt, ob später noch zu laut“. Ja wo sind die fünf mündigen Bürger, die den Beweis hätten liefern können, wenn man sie angehört hätte. Später mehr zu diesem Thema. Jetzt zuerst die Vorlage für all die unzivilisierten Nachtruhestörer und Krachmacher, die von der Örtlichen Polizeibehörde als ausreichend befunden wurde, von einem Bußgeldbescheid Abstand zu nehmen:

 

Es ist korrekt, dass ich am 24.07.22 an meiner Feldscheune laute Musik abgespielt habe.

Jedoch möchte ich gegen den Vorwurf bis 6:15 Uhr laut gewesen zu sein, Widerspruch einlegen.

Ich hatte in besagter Nacht um 3:13 Besuch von einer Polizeistreife aus Münsingen Diese forderte mich auf, die Lautstärke zu reduzieren, weil es eine Beschwerde aus der Anwohnerschaft gab.

Mit dem Hinweis, dass dies eine (die letzte) Warnung sei, und sofern sie nicht noch einmal kommen müssen, alles in Ordnung sei, verließen sie die Veranstaltung.

Da ich von den Beamten nichts mehr gehört habe, gehe ich davon aus ab 3:15 normales Lautstärkenniveau eingehalten zu haben.

Nach Rücksprache mit XX von der Polizei einer/eine der Polizeistreife) war dies auch der Fall.

Sollte es aufgrund von Windeinflüssen dennoch zu empfundenen Belästigungen gekommen sein, möchte ich mich dafür entschuldigen. Meine Übernachtungsgäste auf dem Grundstück bestätigten mir

ebenfalls eine gemäßigte Lautstärke.

Hochachtungsvoll

 

Also Nachtruhestörer/Innen, merkt Euch diesen Text! Ihr entschuldigt Euch und alles ist gut und Ihr seid ehrenwerte Bürger/Innen und die fünf anderen Bürger, die sich per Anzeige zu Wort gemeldet hatten und all die anderen Bürger, die unter Eurem Krach gelitten haben, sich aber nicht trauten, sich der Anzeige anzuschließen, weil sie „ in nichts reinkommen wollten“, werden von der Örtlichen Polizeibehörde einfach ausgesondert. Dass mir das nicht gefallen hat, kann sich jeder vorstellen, der den Glauben an den Rechtsstaat noch nicht verloren hat (ich erinnere an den Satz aus dem oben zitierten Polizeibereicht : „Die Musik vor Ort war so laut, dass man sie bereits 100 Meter vor der Veranstaltungsörtlichkeit im Streifenwagen wahrnehmen konnte.“). Also an dem Tatbestand der Nachtruhestörung gab es ja keinen Zweifel.

Diese Geburtstagsfeier und das Nichtergebnis eines Bußgeldbescheides für die Krachmacher fand seinen Niederschlag im Dorfhock in Gächingen in diesem Jahr und nicht lange darauf in einer - nach Auskunft von Anwohnern – erneuten privaten Geburtstagsfeier, diesmal im Umfeld des Jugendclub-Geländes in Gächingen, der offensichtlich – mit wessen Hilfe auch immer – die private Veranstaltung erlaubt hatte.

In beiden Fällen mit der Folge „Nachtruhestörung bis 4 Uhr am Morgen.“ Interessant: Beim Dorfhock rief jemand die Polizei an. Die Antwort der Polizei: „ Er wohne halt schalltechnisch falsch. Die Polizei würde nicht kommen.“ Offensichtlich hält die Polizei in Münsingen den „Gächinger Dorfhock“ für eine Veranstaltung, die einem herkömmlichen Brauch entspricht und nach der St.Johanner Polizeiverordnung wird Nachtruhestörung bei einer Brauchtums-Veranstaltung nicht sanktioniert. Bei der Argumentation stellen sich aber doch bei einem langjährig in Gächingen Lebenden etliche Fragen ein: 1. Ab wann ist eine Veranstaltung eine Brauchtums-Veranstaltung in St. Johann, das ja erst seit  dem 1.1.1975 existiert, also noch nicht einmal 50 Jahre, da ist man vom Begriff „Brauch“  doch noch weit entfernt. 2. Der „Gächinger Dorfhock“ ist erst 40 Jahre alt, hat sich aber meilenweit von dem entfernt, was er bei seiner Gründung war. Die Alten in Gächingen können dies alle bezeugen. Damals ging es um ein Treffen der Einwohner Gächingens, die mit einander mal „schwätzen“ wollten und die natürlich genau wussten, welche alten Menschen in der Nähe des Treffs wohnten, auf die man selbstverständlich Rücksicht nahm. Daher war auch klar, dass ab Mitternacht, spätestens eine halbe Stunde später, keine Musik mehr gespielt wurde und man sich – wenn man nicht volltrunken war – auch leise verhielt. Von diesem „Brauch“ ist nichts mehr geblieben. Von Jahr zu Jahr nahm die Zahl der Auswärtigen zu, im selben Maß aber auch die Zahl derer, die es vorziehen das jeweilige Wochenende nicht in Gächingen zuzubringen. Zudem fand eine deutliche Kommerzialisierung statt. Die Vereine sind die Veranstalter und müssten – auch als Vorbild für die Jugend – zum Beispiel die Einhaltung der Nachtruhe sicherstellen und spätestens kurz nach Mitternacht den Stecker des Discjockeys ziehen (Baden-Württemberg hat eine klare Liste, der Vorschriften, die von Veranstaltern eingehalten werden müssten). Nichts davon fand – was die Einhaltung der Nachtruhe betrifft – statt und es gab im Umfeld genügend alte Menschen, auf die man hätte Rücksicht nehmen müssen. Eine Person berichtet, dass sie bis kurz nach Mitternacht ihre Wohnung in der Nähe des Dorfhocks gemieden habe, dann aber - in ihre Wohnung zurückgekehrt - durch die viel zu laute, eintönige, stark rhythmisierte Musik in ihrem Zimmer trotz schallgedämpften, geschlossenen Fernstern Herz-Rhythmus-Störungen bekommen und mit einer Panikattacke zu kämpfen gehabt hätte, bis endlich die Musik gegen 4 Uhr  aufhörte. Eigentlich ein klarer Fall von Körperverletzung – aber wen interessiert das in unserer immer asozialer werdenden Gesellschaft noch.

Mich interessiert, ob in den anderen Ortsteilen der Gemeinde St.Johann die Verhältnisse besser sind oder ob auch dort eine ähnliche Entwicklung zu beobachten ist.

 

Da ich auf meine Fragen, warum die vorhandenen Zeugen nicht angehört wurden etc. vom Ordnungsamt keine auf Paragraphen gestützte Antwort bekam, entschloss ich mich zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde über das Ordnungsamt beim Dienstvorgesetzten, also dem Bürgermeister (all dies können Sie im Folgenden lesen, wenn sie noch genauer hinter die Kulissen schauen wollen). Nur so viel an dieser Stelle: Der Bürgermeister schrieb zusammenfassend „Nach Abschluss der Prüfung aller uns vorliegenden Unterlagen zu dieser Anzeige kann ich vorliegend ein dienst- oder pflichtwidriges Verhalten von Frau / Herr XY nicht feststellen.“ Kein einziges Wort gemäß welchem Paragraphen Zeugen-Aussagen aussortiert wurden, kein Paragraph, gemäß dem man mir zu Recht hätte meinen eigenen Brief vorenthalten können. Auch kein Wort wegen dem Vorwurf der Befangenheit. Die Herrschaft auf Zeit braucht keine Paragraphen.

Ich überleg mir gerade, ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Bürgermeister oder ein Gang zu Verwaltungsgericht der richtige Weg ist.

Ich schreibe das als eine Retourkutsche auf den Schlusssatz des Bürgermeisters: „Sollten Sie Ihre Behauptungen über XY aufrechterhalten oder wiederholen, werden wir rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.“

Noch eine Anmerkung: Akustik ist eine sehr komlexe Wissenschaft. Ich glaube nicht, dass die Kenntnisse dieser Wissenschaft der Polizei und dem Ordnungsamt in ausreichendem Maße bei ihrer Einschätzung bekannt waren.

 

Bevor die Dokumentation kommt, noch folgender Text aus einem Interview, das im Deutschlandfunk zu Thema Informationsfreiheits-Gesetz gesendet wurde, denn an alle Informationen, die ich hier zitiere, bekam ich ja nicht freiwillig, sondern nur, weil es ein solches Gesetz mittlerweile auch im Baden-Württemberg gibt. Natürlich nicht umsonst. Ich habe bisher etwa 200 € ausgegeben, um in den Besitz der Dokumente zu kommen. Und in der Tat: Ich hatte immer das Gefühl, dass die Verwaltung mein Ansinnen Transparenz zu schaffen, als ein unsittliches Ansinnen einstufte.

 

Deutschlandfunk Samstag, 09. September 2023

„Viele Verwaltungsstellen fremdeln noch mit diesem Prinzip der Transparenz“, sagt Redelfs, „da hinkt immer noch die deutsche Tradition des Amtsgeheimnisses nach“. Über viele Jahre hätten sich öffentliche Verwaltungen für Entscheidungen nicht rechtfertigen müssen.

Redelfs sieht den Grund in der deutschen Geschichte: Hierzulande hätten demokratische Bewegungen immer wieder Rückschläge erlitten, mit langen Phasen, in denen die Pressefreiheit sehr eingeschränkt war. „Das wirkt sich bis heute auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat aus. Direkte Demokratie wird eher mit Misstrauen begegnet….Leider haben wir da einen gewissen Teufelskreis: Weil Verwaltungen oft eher noch mauern, schreckt das natürlich Antragsteller ab und wenn wenig Anträge kommen, dann ist der einzelne Antrag immer sozusagen die Abweichung vom Regelverhalten, das die Behörde kennt, also das ist dann geradezu ein unsittlicher Antrag, der da vorgebracht wird und das muss sich ändern.“  

 

 

Ab hier beginnt jetzt die Dokumentation

 

Joachim Wilhelmy

Neue Steige 25

72813 St.Johann-Gächingen

 

An den Dienstvorgesetzten von XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde

 

Sehr geehrter Herr Bauer,

Gegenstand meiner Beschwerde ist das dienstliche Verhalten von XXXX BX XXXXXX Ich werfe ihr / ihm Arroganz, Weigerung die Rechtsgrundlagen Ihres Handelns offenzulegen, unprofessionelle Ermittlung und möglicherweise Ordnungsstrafvereitelung aus persönlicher Befangenheit vor.

Ad Arroganz:

Diesen Brief schrieb ich am 23.2.2023

„An die Verwaltung der Gemeinde St. Johann

Rathaus

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

als ich vor einigen Tagen mich bei der Polizei in Münsingen nach dem Fortgang meiner Strafanzeige in Sachen Party gegen den Besitzer / die Besitzerin in der Scheune gegenüber vom Netto in Gächingen erkundigte, um zu hören was aus ihr geworden sei, zudem um eine Kopie meiner Anzeige bat, da ich nicht mehr infolge eines Defekts meiner Festplatte und versäumter Sicherungskopie im Besitz des Dokuments war, teilte mir die Polizistin / der Polizist geschwärzt mit, dass meine Anzeige bei der Gemeindeverwaltung St.Johann gelandet sei. Darf ich Sie daher 1. bitten mir eine Kopie meiner Anzeige zukommen zu lassen, damit ich sie in meine Akten einfügen kann –selbstverständlich übernehme ich die Kosten. 2. Wären Sie so freundlich mir zu erklären, wieso die Anzeige, die ich an die Polizei geschickt habe und von der ich ausging, dass sie bei der Staatsanwaltschaft landen würde, bei Ihnen landete und welche Erkenntnisse Sie zu dem Geschehen beitragen können? Offensichtlich haben Sie ja besondere Kenntnisse. Ich bot der Polizei eine fast einstündige Ton-Aufnahme als Beweismittel an, aber leider kam die / der mir wegen einer Anhörung angekündigte Beamtin / Beamte nie bei mir vorbei. Irgendetwas läuft da nicht transparent ab, denn erstens hätte die Polizei mich fragen müssen, an wen sie – Ausnahme natürlich Staatsanwaltschaft, denn den Weg strebt ja eine Anzeige an – meinen Brief weiterleiten darf und zweitens hätten Sie mir eine Eingangsmitteilung über meine Anzeige zukommen lassen und erläutern müssen, was mit meiner Anzeige bei Ihnen nun geschieht. Ich bitte Sie mir dies nun nachträglich zu erläutern. Vielleicht haben Sie ja besseres Beweismaterial als ich mit meiner Tonaufnahme und es gab gar nichts anzuzeigen.

In dem Gemeindeleitbild für St.Johann auf der Homepage der Gemeinde steht Vieles, was nicht realisiert wurde (Erhaltung der Werkrealschule? Schwimmbecken), aber es steht auch Vieles gar nicht erst drin: z.B. „Transparenz in der Verwaltung“. Vielleicht sollte man das mal reinschreiben.

 

Hochachtungsvoll“

 

Die Reaktion auf meinen Brief kam fast einen Monat später in Form eines Telefongesprächs. Aus schlechten Erfahrungen lehne ich Telefongespräche mit Behörden jedoch ab und bat um eine schriftliche Antwort. Da kein Brief kam, verfasste ich diesen Brief, um zu erklären, warum ich eine schriftliche Antwort haben wollte.

Diesen Brief schrieb ich am 21.3.2023 an das Ordnungsamt

„Sehr geehrte /geehrter Frau ???,

leider habe ich Ihren Namen vergessen. Sie haben mich vor einiger Zeit wegen meinem Brief vom 23. Februar 2023 angerufen und wollten mir eine mündliche Antwort auf meine Fragen geben, was ich ablehnte. Das war nicht gegen Sie gerichtet, sondern basiert auf schlechten Erfahrungen mit Telefonaten mit XXXXXXXXXXXXs Reutlinger Bauamtes XXXXXXXXXXX XXXXXXXXX und mit XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Polizei in Münsingen, nicht zu Letzt auch mit einem Gespräch mit Herrn Bauer, von dem ich kein Protokoll habe. Immer, wenn etwas nicht korrekt gelaufen ist und man es nicht in den Akten haben will, dann telefoniert man lieber(vgl. P.S.).

Auf Ihre schriftliche Antwort warte ich geduldig, hoffe aber nicht den Weg, den ich bei Herrn Bahnmüller in Sachen „Campingwagen“ ein schlagen musste über das LIFG gehen zu müssen.

Meine Bitte – und ich denke, das könnte schnell geschehen – dass Sie mir doch den ersten Wunsch meines Briefes an Sie erfüllen, nämlich ein Kopie meiner Anzeige an die Polizei. Ich habe in meinem Brief erläutert, warum. Mit genügt ein einfacher Scan, den Sie mir als Mail-Anhang an coacoa@t-online.de zusenden können, inclusive der Rechnung für Ihre Arbeitszeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

P.S.: In einer geplanten Veröffentlichung zum Thema „Kommunalpolitik – Ratschläge im Umgang mit Behörden“ wird in etwa dieser Text zu lesen sein: „Dieses Telefonat mit XXXXX XY erwies sich im Nachhinein für Herrn W. nicht als freundliches, sondern als ein taktisches Gespräch. Der Fisch wurde mit kleinen Häppchen auf dem Angelhaken angefüttert, bis er dann zubiss und auf einen Leserbrief und ein LIFG-Verfahre gegen XXXXX YX vom Landschaftsschutz verzichtete. Herr W. betrachtet es im Nachhinein als einen großen Fehler, sich auf ein solches Gespräch eingelassen zu haben. Für die Zukunft weiß er, dass er sich mit Behörden auf kein Telefonat mehr einlassen wird, es steckt immer Taktik dahinter und Tonmitschnitte der Gespräche sind ja vor Gericht in der Regel nicht zugelassen. Daher in Zukunft: Freundliche Bitte um einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid und aufhängen.“

 

Auf diesen Brief kam keine Reaktion, nicht einmal der Scan meines geistigen Eigentums, meiner Anzeige an die Polizei Münsingen, die ich bei der Staatsanwaltschaft wähnte. Daher beschloss ich das Ordnungsamt in Würtingen anlässlich eines Apotheken-Besuchs auf zu suchen. Ich hatte meinen Fotoapparat bei mir und bat XXXXXXXXXXX, mir doch bitte meinen Brief herauszusuchen, damit ich ihn fotografieren kann und sie /er keine Arbeit mit dem Kopieren hat. Darauf erklärte sie / er mir, dass sie / er den Brief nicht herausgeben dürfe. Auf meine Frage auf welcher rechtlichen Basis sie / er mir das Fotografieren meines geistigen Eigentums untersage, wurde sie / er ungehalten und wiederholte, dass sie / er es nicht dürfe. Einen Paragraphen war sie / er nicht bereit zu nennen. Ob das Ganze reine Willkür war oder Anweisung von wem auch immer. Es wurde ein unerquickliches Gespräch, in dem ich den sicheren Eindruck gewann, dass meine Anzeige (und damit die Aussage von 4 weiteren Gächinger Bürgern) für das Ordnungsamt keine Bedeutung hat.

 

Diesen Brief schrieb ich am 25.4.2023

„An die Verwaltung der Gemeinde St. Johann

Ordnungsamt

Rathaus

 

Sehr geehrte/er XXXXX XXXXXXXXXX,

nach Rücksprache mit einem mir befreundetem Richter bitte ich Sie mir mitzuteilen auf Grund von welchem Paragraphen Sie mir die Kopie eines Briefes, der mein geistiges Eigentum ist, verweigern. Als Richter sieht er keinen Grund für die Verweigerung, da der Brief ja nur Namen von Menschen enthält, deren Namen mir bekannt sind. Zudem – wäre meine Festplatte am PC nicht defekt geworden, bzw. hätte ich eine Sicherungskopie erstellt – hätte ich ja den Brief auf meinem PC, ob der Brief Ihnen nun passt oder nicht.

Sollte bis zum 5. Mai 2023 keine Information über den Paragraphen oder keine Kopie bei mir eingegangen sein, werde ich - wie bei XXXXXXXXXXXXXXX - den Weg über das BIF-Gesetz gehen oder über eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Es kann nicht angehen, dass eine örtliche Polizeidienststelle sich weigert, eine Kopie eines Briefes, der ihr offensichtlich ungelegen ist, an den geistigen Urheber des Briefes zu senden. Selbstverständlich komme ich für die Kosten der Kopie auf.

Es ist für mich bedauerlich, solche Briefe schreiben zu müssen, um Transparenz in die Entscheidungen der Gemeinde schaffen zu können – schade.“

 

Auch dieser Brief wurde nicht beantwortet, daher der nächste Brief. Sie / er wollte es scheint‘s so oder glaubte, dass ich nur bluffe.

 

„JoachimWilhelmy                                                     Gächingen, den 7. Mai 2023

An die Gemeinde St. Johann

Rathaus Würtingen Schulstraße 1

 

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, ich bitte unter Berufung aus das LIFG Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen Unterlagen in Sachen Anzeige wegen nächtlicher Ruhestörung Herbst 2022 in Gächingen anlässlich einer Party in einer Scheune (Ortsangabe) schräg gegenüber vom XXXXX mir zukommen zu lassen.

Mich interessiert im Besonderen, 1. wann die Polizei meine Anzeige (laut Aussage der Polizei) an die örtliche Polizeidienststelle in St.Johann weitergeleitet hat, 2. warum weder ich noch die von mir benannten Zeugen angehört wurden, 3. gab es weitere Anzeigen in dieser Angelegenheit und 4. auf welcher rechtlichen Basis die Entscheidung keine gebührenpflichtige Verwarnung an die Verursacher zu erlassen (so viel konnte ich den Ausführungen von Frau / Herr XXXXXXX entnehmen) getroffen wurde.

Zudem erwarte ich auch noch von Frau / Herr XXXXXXXXX eine Auskunft über die rechtliche Basis ihres /seines Entscheids, mir keine Kopie meiner Anzeige zukommen lassen zu können – die mir wegen einem Festplattendefekt abhandengekommen ist, weshalb oben auch kein genaues Datum angegeben werden konnte

 

Mit freundlichen Grüßen“

 

Daraufhin bekam ich die Unterlagen gemäß dem LIF-Gesetz. Welch eine Fundgrube! Meine Reaktion auf das, was ich da zu lesen, zu sehen, zu entziffern hatte, übertraf alle meine Vorstellungen. Ich würdigte im folgenden Brief die Ermittlungsarbeit der / des XXXXXXXXXXXXXXXXXX im Ordnungsamt meiner Gemeinde:

 

Joachim Wilhelmy                                                                                                                              12. Juni 2023

An das Ordnungsamt

Gemeinde St.Johann

z.H. von XXXXXXXXXXXXX

 

Sehr geehrte(r) XXXXXXXXXXXXXXXX

Ich habe die mir zugesandten Unterlagen genau studiert. Sie veranlassten mich zu einem Gespräch mit XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXX, der mir klar sagte, dass die Polizei nur den Bericht der Polizisten erstellt, ihn dann weiterleitet, sei es an die Staatsanwaltschaft, an das Ordnungsamt des Landratsamtes oder an die örtliche Polizeidienststelle. Die weiteren Ermittlungen sind nicht Sache der Polizei, sondern in unserem Fall Sache der örtlichen Polizeidienststelle. Den Akten kann ich nur entnehmen, dass Sie ohne weitere Ermittlungen – denn allein die unterschiedlichen Zeitangaben in den Aussagen des Veranstalters und der Polizei hätten ja unbedingt eine Ermittlung erfordert – zu einer Entscheidung gelangt sind. Dies ist in meinen Augen aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich. Daher werde ich mich in absehbarer Zeit in der Öffentlichkeit mit der ganzen Angelegenheit kritisch auseinandersetzen.

Für heute bitte ich Sie nur, mir die gesetzliche Grundlage dafür zu nennen, die Sie veranlasste mir keine Kopie meiner Anzeige – meines geistigen Eigentums – zukommen zu lassen, denn, wie ich den zugesandten Akten entnehmen konnte, waren ja keinerlei schützenswerte Dinge darauf verzeichnet. Ohne die Nennung der entsprechenden gesetzlichen Grundlage für Ihr Handeln bleibt es für mich ein reiner Willkürakt.

 

Mit freundlichen Grüßen

P.S.

Ich sende Ihnen Ihre Originalkopie, auf der Ihre Entscheidung für mich z.T. unleserlich ist, zurück, mit der Bitte um eine lesbare Kopie und Rücksendung der Originalkopie, da das LIF-Gesetz einem nicht nur Einblick gewährt in die Inhalte der Akten, sondern auch informiert über die Art und Weise der Aktenführung einer Gemeinde.“

 

Leider kam auch auf diesen Brief keine Antwort und keine neue lesbare Kopie und die Original-Kopie, die ich bezahlt habe, kam auch nicht zurück. Eigentlich erwartet man bei Kopien, die im Zusammenhang mit dem LIF-Gesetz gemacht werden, dass man vor versenden einen Blick auf die Belichtungsqualität der Kopien wirft. Vielleicht war ja in diesem Fall sogar eine Absicht dahinter.

Soviel zur Arroganz

Ad „Weigerung die Rechtsgrundlagen Ihres Handelns offenzulegen“

Jeder im öffentlichen Dienst ist verpflichtet, die gesetzliche Basis seines Handelns zu benennen, alles andere ist Willkür und verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.

Ad „unprofessionelle Ermittlung“

Wie die nachfolgende Darstellung der zeitlichen Abläufe deutlich zeigt, stehen die Angaben des Veranstalters in klarem Widerspruch zu den zeitlich übereinstimmenden von Polizei und Wilhelmy u. Zeugen. Es bleibt völlig unverständlich, dass XY den Einlassungen des Veranstalters blind Glauben schenkt, obgleich der Veranstalter um 5 Uhr nicht mehr vor Ort war und sich auf die Aussagen seiner Übernachtungsgäste beruft. Spätestens hier wäre eine Vernehmung von Wilhelmy u. Zeugen notwendig gewesen, zudem eine Nachfrage bei der Polizei, wann genau die erneute Bestreifung stattgefunden hat. Bei einer Befragung von Wilhelmy u. Zeugen hätte XY mindestens zwei Zeugen zur Verfügung gehabt, Oberstudienrat (Wilhelmy) und Studiendirektor (XXXXXXXXXXXXX), die als Beamte mit Sicherheit kein Interesse daran gehabt hätten durch eine Falschaussage möglicherweise eine Beeinträchtigung Ihrer Pensionsansprüche aufs Spiel zu setzen. XY vertraute mehr den Aussagen desjenigen, der offensichtlich dem unzivilisierten Verhalten seiner Gäste bis zum Eintreffen der Polizei keinen Einhalt geboten und dann als Veranstalter den Platz verlassen hat. Wie weit man den Aussagen der Übernachtungsgäste, die ja befreundet mit dem Gastgeber waren, Glauben schenken kann, hätte auf jeden Fall überprüft werden müssen. Leider habe ich die Tonaufzeichnung etwa um 4 Uhr abgebrochen. Ich hätte gerne die dummen Gesichter dieser Übernachtungsgäste gesehen, wenn ihre Aussage durch eine Tonaufnahme als Lüge entlarvt worden wäre. Zudem hätte der folgende Satz in meiner Anzeige XY auf jeden Fall hellhörig machen müssen: „Einige Anrufe von mir bei mir befreundeten oder bekannten Personen, bestätigten mir ihr Betroffensein, aber sie wollten ja nicht, „dass ich sie da in eine Sache hineinziehe". Das könnte ein typisch älplerisches Verhalten sein, möglicherweise aber auch ein Zeichen des Drucks, den eine Personengruppe ausübt, die nicht zu den Jugendlichen mehr zählt, sondern einer Gruppe zwischen 20 und 35, gar 40 angehört, die glaubt, sie könne in Gächingen machen, was ihnen gerade in den Sinn kommt.“

 

Veranstalter

 

 

 

 

03:15 Ankunft der Polizei

(widerspricht der Polizeiangabe)

„Nach Rücksprache mit Herrn Knapp von der Polizei war dies auch der Fall“

„Meine Übernachtungs-gäste bestätigten mir eine gemäßigte Laut-stärke“

(Offensichtlich verließ der Veranstalter den Ort des Geschehens und wurde von seinen Gästen belogen.)

Polizei

 

 

 

 

 

„03:50 Ankunft der Polizei“

„die Örtlichkeit kurze Zeit später“ (10, 15, 20 Min.?) „erneut bestreift“

Auf jeden Fall nicht mehr um 05:00 oder später.

Anzeigeerstatter

 

 

 

 

03:15 Anruf bei der Polizei

 

 

Wilhelmy u. Zeugen

 

0:00 Zeugen wach

3:00 Wi wach

Tonaufnahme

 

bis ca. 04:00

Beenden der Tonaufnahme, da Ruhe

 

 

 

 

 

gegen 5:00

Gegröle ohne Musikanlage

 bis ca. 5:15 Uhr

 

 

Ad Ordnungsstrafenvereitelung aus persönlicher Befangenheit

Da XY in Gächingen wohnt und der Veranstalter bis gegen Ende der 1980er Jahre ebenfalls und viele Gäste aus Gächingen stammen, die XY möglicherweise kennt, hätte XY jeden Grund gehabt die Bearbeitung dieses Falles an einen Nicht-Gächinger abzugeben.

Stattdessen verzichtet sie auf die Anhörung von Zeugen, erlässt keine Ordnungswidrigkeitenstrafe, obgleich sowohl die Polizei als auch der Beschuldigte die Ordnungswidrigkeit zugeben. Wenn ich zu schnell fahre und geblitzt werde und im Anhörungsbogen zugebe, dass ich der Fahrer bin, dann hilft mir keine noch so gedrechselte Entschuldigung. Ich bekomme die Ordnungswidrigkeiten-Strafe, obwohl ich keinen beträchtlichen Teil der Gächinger Bevölkerung in der Nachtruhe gestört habe, sondern nur zu schnell gefahren bin. Juristisch ist die Entscheidung von XY nicht zu verstehen Es bleiben: Befangenheit, Unvermögen oder, worauf ihr auch aktenmäßig formal unmöglicher Vermerk hinweist, Faulheit oder Überlastung (das können Sie besser beurteilen als ich).

 

Im Nachhinein bedaure ich es sehr, keine Anzeige wegen Körperverletzung geschrieben zu haben, denn de facto wurde mindestens 3 Personen in der Nacht insofern körperlicher Schaden zugefügt, als sie durch den Schlafentzug am folgenden Tag ziemlich außer Gefecht gesetzt waren - mit anderen Worten, es wurde ihnen ein Tag ihres aktiven Lebens genommen, denn mit über 80 oder gar 90 steckt man eine solche Nacht nicht ohne körperlich negative Folgen so einfach weg. Zudem wäre die Anzeige dann nicht bei Ihnen, sondern bei der Staatsanwaltschaft gelandet und die hätte die Zeugen ernst genommen.

Die Polizei zu rufen kam nach den Erfahrungen mit dem Campingwagen nicht mehr in Frage, denn wozu sollte wieder nutzlos die Luft verschmutzt und die Arbeitszeit der Polizisten und damit die Steuergelder verschwendet werden, wie wir es ja mehrfach erlebt hatten. Ich dachte, eine Tonaufnahme und 5 Zeugen, die ich am nächsten Tag befragte, wäre die kostensparendere Lösung für den Steuerzahler. Außerdem hatten auch sie in der Campingwagen-Angelegenheit ja mehrfach die Nutzlosigkeit von Anrufen bei der Polizei erfahren.

Zum Schluss noch ein interessantes Zitat aus den Stuttgarter Nachrichten:

„Aufgaben der Ortspolizeibehörden

Die Aufgaben sind vielfältig. Sie beginnen beim Überprüfen der Parkregeln, dem Schutz von Kinderspielplätzen und sind bei den Regeln zum Plakatieren im Öffentlichen Raum noch lange nicht beendet. Die Ortspolizeibehörde kann im Rahmen der Gesetze Regeln erlassen, die Ruhestörungen definieren und sanktionieren. Ob sie die richtige Institution ist, diese zu überwachen, ist strittig. Der Polizeivollzugsdienst ist dazu besser geeignet.“

 

Hier noch eine Unverschämtheit aus dem Polizeibericht von Münsingen

…auch die, im beigefügten Schreiben aufgeführten Zeugen, hielten die Lärmbelästigung offensichtlich ohne Beschwerden aus.“ (Die Wirklichkeit s.o.)

„Die Musik war beim Eintreffen der Streifenbesatzung zwar unangebracht laut, jedoch ist fraglich, ob bei verschlossenen Fenstern und einer Entfernung von über einem Kilometer Luftlinie, diese noch zu hören war.

Diese Unverschämtheit XXX PolizeiXXXXXXXX, die aus reinen Mutmaßungen besteht, habe ich mit Herrn XXXXXXXXXX in einem Gespräch angesprochen und er stimmte mir zu, dass es Menschen gibt, die bei Hitze und einem kleinen Schlafzimmer aus gesundheitlichen Gründen bei offenem Fenster schlafen müssen. Das hat in einem Polizeibericht nichts zu suchen. Der / die Polizist/in sollte mal das Grundgesetz lesen. Nach der Meinung XXXXXXX Polizisten/in soll man also das Fenster schließen, wenn einen Geräusche belästigen und seien es die Schreie von Kindern und Eltern, die sich so aufschaukeln, dass man doch vielleicht das Jugendamt rufen muss!? (Ich bevorzuge Letzteres). Leider habe ich in den letzten Jahren nicht nur bei der Gemeinde die „Arroganz-Erfahrung“ machen müssen. Auch für die Polizei scheinen ältere Menschen mit Kaffee und Kuchen zufrieden zu stellen zu sein, denn die intellektuellen Fähigkeiten sind ihnen ja längst abhandengekommen.

Hier das liebevoll gearbeitete Schriftstücke von XY, für Sie digital bearbeitet und halbwegs lesbar gemacht: Ich kann entziffern „Verfahren wird eingestellt“ „Ordnung“ „gutem Glauben“ „Vereinbarung mit Polizei“ „Beweis fehlt“ „Anhörung ?? fehlerhaft“ vielleicht noch „Bußgeld“.

 

 

Dank der Unkenntnis von XY in Sachen Datenschutz bekam ich zudem durch die beiden Google-Karten, die mir nicht hätten zugesandt werden dürfen, schnell heraus, wer den Anruf an die Polizei getätigt hatte, denn nach einer Minute war klar XXXXXXXXXX Wahrscheinlich X und, da die Schwärzung des Namens auf etwa X Buchstaben schließen ließ, Anruf bei einer Bekannten in der XXXXXXXXXXXX. Wer wohnt mit X Buchstaben möglichweise in der Nummer X und schon hatte ich den Namen: XXXX. Ein Besuch zeigte, dass wir uns sehr gut verstehen und ich bedaure es, dass wir uns nicht schon früher begegnet sind.

Hochachtungsvoll

Joachim Wilhelmy