Steilvorlage für alle
Nachtruhestörer durch Ordnungsamt mit Absegnung durch Bürgermeister
Eine
Geburtstagsfeier im Sep. 2022 in einer Scheune war die Generalprobe. Im
Polizeibericht findet sich folgender Text:
SACHVERHALT
Am 24-07.2022
teilte XX gegen 03:15
Uhr eine Ruhestörung in 72813 St. Johann/Gächingen mit. Aus einem Stadel am
Ortsausgang, in Richtung Würtingen, solle laute Musik gespielt werden. Der
Stadel ist etwa 200 Meter Luftlinie von der Wohnanschrift des Anrufers XX entfernt. Der Anrufer
möchte nur, dass der Lärm aufgrund der späten Uhrzeit ein wenig reduziert wird.
Aufgrund der
Auftragslage konnte die Örtlichkeit erst gegen 03:50 Uhr angefahren werden. Vor
Ort konnte die Streifenbesatzung POM XXXXXX/ Unterzeichnerin eine Geburtstagsfeier mit ca. 20 Gästen
feststellen. Die Musik vor Ort war so laut, dass man sie bereits 100 Meter vor
der Veranstaltungsörtlichkeit im Streifenwagen wahrnehmen konnte. Eine
Unterhaltung mit den Personen vor Ort war erst möglich nachdem die Musikanlage
leiser gestellt wurde.
Die
Musikanlage befand sich in dem betroffenen Stadel, jedoch waren beide Tore
offen, sodass die Musik nach außen drang und in den anliegenden Straßen gut
wahrgenommen werden konnte. Die meisten Gäste befanden sich außerhalb des
Stadels unter freiem Himmel.
Der
Veranstalter (Betroffener) gab sich sofort zu erkennen und zeigte sich
einsichtig. Die Gäste wurden zur Ruhe ermahnt und die Musik wurde auf
Zimmerlautstärke gestellt.
Es gingen
keinerlei weitere Beschwerden ein, außerdem wurde die Örtlichkeit
kurze Zeit später erneut bestreift und die Musik konnte von der
Hauptstraße aus nicht mehr wahrgenommen werden. Aus diesem Grund wurde von
einer Ordnungswidrigkeitenanzeige in der betreffenden Nacht abgesehen.
Soweit
der Polizeibericht jener Nacht. Auf Nachfrage konnte oder wollte sich die Polizei
nicht mehr erinnern, was mit dem Ausdruck „kurze Zeit später“ gemeint war.
Ich
und andere waren in dieser Nacht wie der Anrufer auch so gestört, dass an
Schlaf nicht zu denken war. Nach den vielen unnötigen Fahrten der Polizei in
Sachen Campingwagen, wobei die Polizei mir deutlich signalisierte, dass ich ein
Rechthaber sei, oder meine Jugend vergessen habe usw. hatte ich keine Lust
mehr, dort anzurufen, sondern ich verfasste am nächsten Tag eine Anzeige. Hier
der Text der Anzeige:
Joachim
Wilhelmy, OSR a D.
Neue Steige 25
72813 St Johann-Gächingen 07122/9889
An das
Polizeirevier Münsingen
Sehr geehrte
Dame, sehr geehrter Herr,
hiermit zeige
ich die folgenden Personen wegen Nachtruhestörung in der Nacht vom Sonntag, den
24. Juli ab 0:00 Uhr bis ca. 5:15 Uhr an:
1. Den Verantwortlichen oder Initiator des
Festes (wie ich hörte eine Geburtstagsfeier),
2. Jeden volljährigen Teilnehmer an dieser
Geburtstagsfeier, sofern er in der angegeben Zeit dort anwesend war, da er die
Lärmbelästigung durch seine Anwesenheit billigte.
3. Ich nehme ausdrücklich die Besitzerin der
Scheune auf der XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX,
als Verantwortliche aus, da sie um die XX Jahre alt ist und diese Lärmbelästigung nicht
geduldet hätte. Möglicherweise war XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX der für die Scheune Verantwortliche,
das entzieht sich aber meiner Kenntnis.
Da die Polizei
nach eigener Aussage gegen 3:40 in der Nacht von Anwohnern der Johannesstraße
gerufen wurde und auch zur Scheune gefahren ist, gehe ich davon aus, dass die
Polizei in ähnlich gründlicher Weise wie wenige Wochen zuvor bei mir, die
Personalien der Beteiligten festgestellt hat, so dass sie keine Probleme haben
dürfte, die Einzelanzeigen gegen den oben genannten Personenkreis namentlich zu
konkretisieren.
Weitere
Informationen kann die Polizei von den Einwohnern der am direktesten
betroffenen Straßen erfahren. Es handelt sich um folgende Straßen: Falkensteinweg,
Glockenweg, Johannesstraße, und Hebelstraße, Mörikestraße. Einige Anrufe von
mir bei mir befreundeten oder bekannten Personen, bestätigten mir ihr
Betroffensein, aber wollten ja nicht, „dass ich sie da in eine Sache
hineinziehe". Das könnte ein typisch älplerisches Verhalten sein,
möglicher Weise aber auch ein Zeichen des Drucks, den eine Personengruppe
ausübt, die nicht zu den Jugendlichen mehr zählt, sondern einer Gruppe zwischen
20 und 35, gar 40 angehört, die glaubt, sie könne in Gächingen machen, was
ihnen gerade in den Sinn kommt. Gächingen ist auf jeden Fall seit einiger Zeit
keine „Idylle" mehr.
Auch
betroffen, die Nachtruhe erheblich störend, aber nicht mit der Wucht wie in den
oben genannten Straßen, der obere Teil der Alten Steige XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, sowie ich. Die Distanz
zur Scheune beträgt Luftlinie ca. 1 km. Ich erwachte kurz vor 3:00 Uhr an der
lauten Musik. Da sie nicht aus dem Lautertal {Jugendclub / Bauwagen), sondern
aus dem Dorf kam, direkt in mein Schlafzimmer, und ich wegen meiner Schlafapnoe
direkt über meinem Kopfkissen ein Mikrofon hängen habe, mit dem ich meine
Atemgeräusche in der Nacht auf dem PC aufzeichne, um zu kontrollieren, ob ich
eine Atemmaske benötige oder nicht, legte ich das Mikrofon einfach auf die
Fensterbank und zeichnete den Lärm auf (.wav Audio- Datei steht auf Wunsch
jederzeit als Beweismittel zur Verfügung). Aufzeichnungszeitraum kurz nach 3
Uhr bis etwas über 4 Uhr, Da es nach 4 Uhr ruhiger wurde und ich nicht sicher
war, ob auf meiner Festplatte genügend Speicherplatz vorhanden ist, beendete
ich die Aufnahme. Das war ein Fehler, denn den erneut aufflammenden Lärm gegen
5:00 habe ich nicht auf meinem PC,
Als Zeugen
benenne ich XXXXXXXX,
Alte Steige XX,XXXXXXXX, Alte Steige XX , XXXXXXXXXXXXX, Alte Steige XX, zudem diejenige /
derjenige, die / der aus der XXXXXXXXXXXXXXX
die Polizei in der Nacht gerufen hat (XX Name ist der Polizei bekannt) XX kann auch sicher genauere Auskunft geben über
den Rest der Nacht, nachdem die Polizei vor Ort war.
Als weitere Zeugen
dürfte es für die Polizei kein Problem darstellen in den ganz oben genannten
Straßen Zeugen zu finden, die, wenn ein Polizist sie um eine Zeugenaussage
bittet, eher bereit sind, dieser Aufgabe nachzukommen,
Gächingen, den
26. Juli 2022
Soweit
die Anzeige. Diese Anzeige landete bei der Örtlichen Polizeibehörde im
Ordnungsamt der Gemeinde St.Johann und folgendes Ergebnis kam dabei heraus:
Nach Anhörung des / der Angezeigten erging folgender Bescheid:
Da
dieser amtliche! Akt kaum zu entziffern war, bat ich um eine entzifferbare
Version. Sie lautet:
Verfahren wird
eingestellt.
Gründe:
- er war im
guten Glauben, dass die Lautstärke so in Ordnung – durch Vereinbarung mit Polizei
- Beweis
fehlt, ob später noch zu laut
- Rechtsgrundlage
im Rahmen Anhörung → fehlerhaft, d.h. WS-Verfahren – Abhilfe -
Bußgeld führt ins Leere.
24.11.22 XY
Da
staunt doch der mündige Bürger, „der Beweis fehlt, ob später noch zu laut“. Ja
wo sind die fünf mündigen Bürger, die den Beweis hätten liefern können, wenn
man sie angehört hätte. Später mehr zu diesem Thema. Jetzt zuerst die Vorlage
für all die unzivilisierten Nachtruhestörer und Krachmacher, die von der
Örtlichen Polizeibehörde als ausreichend befunden wurde, von einem
Bußgeldbescheid Abstand zu nehmen:
Es ist
korrekt, dass ich am 24.07.22 an meiner Feldscheune laute Musik abgespielt
habe.
Jedoch möchte
ich gegen den Vorwurf bis 6:15 Uhr laut gewesen zu sein, Widerspruch einlegen.
Ich hatte in
besagter Nacht um 3:13 Besuch von einer Polizeistreife aus Münsingen Diese
forderte mich auf, die Lautstärke zu reduzieren, weil es eine Beschwerde aus
der Anwohnerschaft gab.
Mit dem
Hinweis, dass dies eine (die letzte) Warnung sei, und sofern sie nicht noch
einmal kommen müssen, alles in Ordnung sei, verließen sie die Veranstaltung.
Da ich von den
Beamten nichts mehr gehört habe, gehe ich davon aus ab 3:15 normales
Lautstärkenniveau eingehalten zu haben.
Nach
Rücksprache mit XX
von der Polizei einer/eine der Polizeistreife) war dies auch der Fall.
Sollte es
aufgrund von Windeinflüssen dennoch zu empfundenen Belästigungen gekommen sein,
möchte ich mich dafür entschuldigen. Meine Übernachtungsgäste auf dem
Grundstück bestätigten mir
ebenfalls eine gemäßigte Lautstärke.
Hochachtungsvoll
Also Nachtruhestörer/Innen, merkt Euch diesen Text!
Ihr entschuldigt Euch und alles ist gut und Ihr seid ehrenwerte Bürger/Innen und
die fünf anderen Bürger, die sich per Anzeige zu Wort gemeldet hatten und all
die anderen Bürger, die unter Eurem Krach gelitten haben, sich aber nicht
trauten, sich der Anzeige anzuschließen, weil sie „ in nichts reinkommen
wollten“, werden von der Örtlichen Polizeibehörde einfach ausgesondert. Dass
mir das nicht gefallen hat, kann sich jeder vorstellen, der den Glauben an den
Rechtsstaat noch nicht verloren hat (ich erinnere an den Satz aus dem oben zitierten Polizeibereicht :
„Die
Musik vor Ort war so laut, dass man sie bereits 100 Meter vor der Veranstaltungsörtlichkeit
im Streifenwagen wahrnehmen konnte.“). Also an dem
Tatbestand der Nachtruhestörung gab es ja keinen Zweifel.
Diese Geburtstagsfeier und das Nichtergebnis eines
Bußgeldbescheides für die Krachmacher fand seinen Niederschlag im Dorfhock in
Gächingen in diesem Jahr und nicht lange darauf in einer - nach Auskunft von
Anwohnern – erneuten privaten Geburtstagsfeier, diesmal im Umfeld des
Jugendclub-Geländes in Gächingen, der offensichtlich – mit wessen Hilfe auch
immer – die private Veranstaltung erlaubt hatte.
In beiden Fällen mit der Folge „Nachtruhestörung bis 4
Uhr am Morgen.“ Interessant: Beim Dorfhock rief jemand die Polizei an. Die
Antwort der Polizei: „ Er wohne halt schalltechnisch falsch. Die Polizei würde
nicht kommen.“ Offensichtlich hält die Polizei in Münsingen den „Gächinger
Dorfhock“ für eine Veranstaltung, die einem herkömmlichen Brauch entspricht und
nach der St.Johanner Polizeiverordnung wird Nachtruhestörung bei einer Brauchtums-Veranstaltung
nicht sanktioniert. Bei der Argumentation stellen sich aber doch bei einem
langjährig in Gächingen Lebenden etliche Fragen ein: 1. Ab wann ist eine
Veranstaltung eine Brauchtums-Veranstaltung in St. Johann, das ja erst
seit dem 1.1.1975 existiert, also noch
nicht einmal 50 Jahre, da ist man vom Begriff „Brauch“ doch noch weit entfernt. 2. Der „Gächinger
Dorfhock“ ist erst 40 Jahre alt, hat sich aber meilenweit von dem entfernt, was
er bei seiner Gründung war. Die Alten in Gächingen können dies alle bezeugen.
Damals ging es um ein Treffen der Einwohner Gächingens, die mit einander mal
„schwätzen“ wollten und die natürlich genau wussten, welche alten Menschen in
der Nähe des Treffs wohnten, auf die man selbstverständlich Rücksicht nahm.
Daher war auch klar, dass ab Mitternacht, spätestens eine halbe Stunde später,
keine Musik mehr gespielt wurde und man sich – wenn man nicht volltrunken war –
auch leise verhielt. Von diesem „Brauch“ ist nichts mehr geblieben. Von Jahr zu
Jahr nahm die Zahl der Auswärtigen zu, im selben Maß aber auch die Zahl derer,
die es vorziehen das jeweilige Wochenende nicht in Gächingen zuzubringen. Zudem
fand eine deutliche Kommerzialisierung statt. Die Vereine sind die Veranstalter
und müssten – auch als Vorbild für die Jugend – zum Beispiel die Einhaltung der
Nachtruhe sicherstellen und spätestens kurz nach Mitternacht den Stecker des
Discjockeys ziehen (Baden-Württemberg hat eine klare Liste, der Vorschriften,
die von Veranstaltern eingehalten werden müssten). Nichts davon fand – was die
Einhaltung der Nachtruhe betrifft – statt und es gab im Umfeld genügend alte
Menschen, auf die man hätte Rücksicht nehmen müssen. Eine Person berichtet,
dass sie bis kurz nach Mitternacht ihre Wohnung in der Nähe des Dorfhocks
gemieden habe, dann aber - in ihre Wohnung zurückgekehrt - durch die viel zu
laute, eintönige, stark rhythmisierte Musik in ihrem Zimmer trotz
schallgedämpften, geschlossenen Fernstern Herz-Rhythmus-Störungen bekommen und
mit einer Panikattacke zu kämpfen gehabt hätte, bis endlich die Musik gegen 4
Uhr aufhörte. Eigentlich ein klarer Fall
von Körperverletzung – aber wen interessiert das in unserer immer asozialer
werdenden Gesellschaft noch.
Mich interessiert, ob in den anderen Ortsteilen der
Gemeinde St.Johann die Verhältnisse besser sind oder ob auch dort eine ähnliche
Entwicklung zu beobachten ist.
Da ich auf meine Fragen, warum die vorhandenen Zeugen
nicht angehört wurden etc. vom Ordnungsamt keine auf Paragraphen gestützte
Antwort bekam, entschloss ich mich zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde über das
Ordnungsamt beim Dienstvorgesetzten, also dem Bürgermeister (all dies können
Sie im Folgenden lesen, wenn sie noch genauer hinter die Kulissen schauen
wollen). Nur so viel an dieser Stelle: Der Bürgermeister schrieb
zusammenfassend „Nach
Abschluss der Prüfung aller uns vorliegenden Unterlagen zu dieser Anzeige kann
ich vorliegend ein dienst- oder pflichtwidriges Verhalten von Frau / Herr XY
nicht feststellen.“ Kein einziges Wort gemäß welchem
Paragraphen Zeugen-Aussagen aussortiert wurden, kein Paragraph, gemäß dem man
mir zu Recht hätte meinen eigenen Brief vorenthalten können. Auch kein Wort
wegen dem Vorwurf der Befangenheit. Die Herrschaft auf Zeit braucht keine
Paragraphen.
Ich überleg mir gerade, ob eine
Dienstaufsichtsbeschwerde über den Bürgermeister oder ein Gang zu Verwaltungsgericht
der richtige Weg ist.
Ich schreibe das als eine Retourkutsche auf den Schlusssatz des Bürgermeisters: „Sollten Sie Ihre Behauptungen über XY aufrechterhalten oder wiederholen, werden wir rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.“
Noch
eine Anmerkung: Akustik ist eine sehr komlexe Wissenschaft. Ich glaube
nicht, dass die Kenntnisse dieser Wissenschaft der Polizei und dem
Ordnungsamt in ausreichendem Maße bei ihrer Einschätzung bekannt waren.
Bevor die Dokumentation kommt, noch folgender Text aus
einem Interview, das im Deutschlandfunk zu Thema Informationsfreiheits-Gesetz
gesendet wurde, denn an alle Informationen, die ich hier zitiere, bekam ich ja
nicht freiwillig, sondern nur, weil es ein solches Gesetz mittlerweile auch im
Baden-Württemberg gibt. Natürlich nicht umsonst. Ich habe bisher etwa 200 €
ausgegeben, um in den Besitz der Dokumente zu kommen. Und in der Tat: Ich hatte
immer das Gefühl, dass die Verwaltung mein Ansinnen Transparenz zu schaffen, als
ein unsittliches Ansinnen einstufte.
Deutschlandfunk Samstag,
09. September 2023
„Viele
Verwaltungsstellen fremdeln noch mit diesem Prinzip der Transparenz“, sagt
Redelfs, „da hinkt immer noch die deutsche Tradition des Amtsgeheimnisses
nach“. Über viele Jahre hätten sich öffentliche Verwaltungen für Entscheidungen
nicht rechtfertigen müssen.
Redelfs
sieht den Grund in der deutschen Geschichte: Hierzulande hätten demokratische
Bewegungen immer wieder Rückschläge erlitten, mit langen Phasen, in denen die Pressefreiheit
sehr eingeschränkt war. „Das wirkt sich bis heute auf das Verhältnis zwischen
Bürger und Staat aus. Direkte Demokratie wird eher mit Misstrauen
begegnet….Leider haben wir da einen gewissen Teufelskreis: Weil Verwaltungen
oft eher noch mauern, schreckt das natürlich Antragsteller ab und wenn wenig
Anträge kommen, dann ist der einzelne Antrag immer sozusagen die Abweichung vom
Regelverhalten, das die Behörde kennt, also das ist dann geradezu ein
unsittlicher Antrag, der da vorgebracht wird und das muss sich ändern.“
Ab
hier beginnt jetzt die Dokumentation
Joachim
Wilhelmy
Neue
Steige 25
72813
St.Johann-Gächingen
An
den Dienstvorgesetzten von XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Betr.:
Dienstaufsichtsbeschwerde
Sehr
geehrter Herr Bauer,
Gegenstand
meiner Beschwerde ist das dienstliche Verhalten von XXXX BX XXXXXX Ich werfe ihr / ihm Arroganz, Weigerung die
Rechtsgrundlagen Ihres Handelns offenzulegen, unprofessionelle Ermittlung und
möglicherweise Ordnungsstrafvereitelung aus persönlicher Befangenheit vor.
Ad Arroganz:
Diesen
Brief schrieb ich am 23.2.2023
„An
die Verwaltung der Gemeinde St. Johann
Rathaus
Sehr
geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
als
ich vor einigen Tagen mich bei der Polizei in Münsingen nach dem Fortgang
meiner Strafanzeige in Sachen Party gegen den Besitzer / die Besitzerin in der
Scheune gegenüber vom Netto in Gächingen erkundigte, um zu hören was aus ihr
geworden sei, zudem um eine Kopie meiner Anzeige bat, da ich nicht mehr infolge
eines Defekts meiner Festplatte und versäumter Sicherungskopie im Besitz des
Dokuments war, teilte mir die Polizistin / der Polizist geschwärzt mit, dass
meine Anzeige bei der Gemeindeverwaltung St.Johann gelandet sei. Darf ich Sie
daher 1. bitten mir eine Kopie meiner Anzeige zukommen zu lassen, damit ich sie
in meine Akten einfügen kann –selbstverständlich übernehme ich die Kosten. 2.
Wären Sie so freundlich mir zu erklären, wieso die Anzeige, die ich an die
Polizei geschickt habe und von der ich ausging, dass sie bei der
Staatsanwaltschaft landen würde, bei Ihnen landete und welche Erkenntnisse Sie
zu dem Geschehen beitragen können? Offensichtlich haben Sie ja besondere
Kenntnisse. Ich bot der Polizei eine fast einstündige Ton-Aufnahme als
Beweismittel an, aber leider kam die / der mir wegen einer Anhörung
angekündigte Beamtin / Beamte nie bei mir vorbei. Irgendetwas läuft da nicht
transparent ab, denn erstens hätte die Polizei mich fragen müssen, an wen sie –
Ausnahme natürlich Staatsanwaltschaft, denn den Weg strebt ja eine Anzeige an –
meinen Brief weiterleiten darf und zweitens hätten Sie mir eine
Eingangsmitteilung über meine Anzeige zukommen lassen und erläutern müssen, was
mit meiner Anzeige bei Ihnen nun geschieht. Ich bitte Sie mir dies nun
nachträglich zu erläutern. Vielleicht haben Sie ja besseres Beweismaterial als
ich mit meiner Tonaufnahme und es gab gar nichts anzuzeigen.
In
dem Gemeindeleitbild für St.Johann auf der Homepage der Gemeinde steht Vieles,
was nicht realisiert wurde (Erhaltung der Werkrealschule? Schwimmbecken), aber es
steht auch Vieles gar nicht erst drin: z.B. „Transparenz in der Verwaltung“.
Vielleicht sollte man das mal reinschreiben.
Hochachtungsvoll“
Die Reaktion auf meinen Brief kam fast einen Monat später in Form
eines Telefongesprächs. Aus schlechten Erfahrungen lehne ich Telefongespräche
mit Behörden jedoch ab und bat um eine schriftliche Antwort. Da kein Brief kam,
verfasste ich diesen Brief, um zu erklären, warum ich eine schriftliche Antwort
haben wollte.
Diesen
Brief schrieb ich am 21.3.2023 an das Ordnungsamt
„Sehr
geehrte /geehrter Frau
???,
leider
habe ich Ihren Namen vergessen. Sie haben mich vor einiger Zeit wegen meinem
Brief vom 23. Februar 2023 angerufen und wollten mir eine mündliche Antwort auf
meine Fragen geben, was ich ablehnte. Das war nicht gegen Sie gerichtet,
sondern basiert auf schlechten Erfahrungen mit Telefonaten mit XXXXXXXXXXXXs Reutlinger
Bauamtes XXXXXXXXXXX XXXXXXXXX
und mit XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Polizei in Münsingen, nicht zu Letzt auch mit einem Gespräch mit Herrn Bauer,
von dem ich kein Protokoll habe. Immer, wenn etwas nicht korrekt gelaufen ist
und man es nicht in den Akten haben will, dann telefoniert man lieber(vgl.
P.S.).
Auf
Ihre schriftliche Antwort warte ich geduldig, hoffe aber nicht den Weg, den ich
bei Herrn Bahnmüller in Sachen „Campingwagen“ ein schlagen musste über das LIFG
gehen zu müssen.
Meine
Bitte – und ich denke, das könnte schnell geschehen – dass Sie mir doch den
ersten Wunsch meines Briefes an Sie erfüllen, nämlich ein Kopie meiner Anzeige
an die Polizei. Ich habe in meinem Brief erläutert, warum. Mit genügt ein
einfacher Scan, den Sie mir als Mail-Anhang an coacoa@t-online.de zusenden
können, inclusive der Rechnung für Ihre Arbeitszeit.
Mit
freundlichen Grüßen
P.S.:
In einer geplanten Veröffentlichung zum Thema „Kommunalpolitik – Ratschläge im
Umgang mit Behörden“ wird in etwa dieser Text zu lesen sein: „Dieses Telefonat
mit XXXXX XY erwies
sich im Nachhinein für Herrn W. nicht als freundliches, sondern als ein
taktisches Gespräch. Der Fisch wurde mit kleinen Häppchen auf dem Angelhaken
angefüttert, bis er dann zubiss und auf einen Leserbrief und ein LIFG-Verfahre
gegen XXXXX YX vom
Landschaftsschutz verzichtete. Herr W. betrachtet es im Nachhinein als einen
großen Fehler, sich auf ein solches Gespräch eingelassen zu haben. Für die
Zukunft weiß er, dass er sich mit Behörden auf kein Telefonat mehr einlassen
wird, es steckt immer Taktik dahinter und Tonmitschnitte der Gespräche sind ja
vor Gericht in der Regel nicht zugelassen. Daher in Zukunft: Freundliche Bitte
um einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid und aufhängen.“
Auf
diesen Brief kam keine Reaktion, nicht einmal der Scan meines geistigen
Eigentums, meiner Anzeige an die Polizei Münsingen, die ich bei der
Staatsanwaltschaft wähnte. Daher beschloss ich das Ordnungsamt in Würtingen
anlässlich eines Apotheken-Besuchs auf zu suchen. Ich hatte meinen Fotoapparat
bei mir und bat XXXXXXXXXXX,
mir doch bitte meinen Brief herauszusuchen, damit ich ihn fotografieren kann
und sie /er keine Arbeit mit dem Kopieren hat. Darauf erklärte sie / er mir,
dass sie / er den Brief nicht herausgeben dürfe. Auf meine Frage auf welcher
rechtlichen Basis sie / er mir das Fotografieren meines geistigen Eigentums
untersage, wurde sie / er ungehalten und wiederholte, dass sie / er es nicht
dürfe. Einen Paragraphen war sie / er nicht bereit zu nennen. Ob das Ganze
reine Willkür war oder Anweisung von wem auch immer. Es wurde ein
unerquickliches Gespräch, in dem ich den sicheren Eindruck gewann, dass meine
Anzeige (und damit die Aussage von 4 weiteren Gächinger Bürgern) für das
Ordnungsamt keine Bedeutung hat.
Diesen
Brief schrieb ich am 25.4.2023
„An
die Verwaltung der Gemeinde St. Johann
Ordnungsamt
Rathaus
Sehr
geehrte/er XXXXX XXXXXXXXXX,
nach
Rücksprache mit einem mir befreundetem Richter bitte ich Sie mir mitzuteilen
auf Grund von welchem Paragraphen Sie mir die Kopie eines Briefes, der mein
geistiges Eigentum ist, verweigern. Als Richter sieht er keinen Grund für die
Verweigerung, da der Brief ja nur Namen von Menschen enthält, deren Namen mir
bekannt sind. Zudem – wäre meine Festplatte am PC nicht defekt geworden, bzw.
hätte ich eine Sicherungskopie erstellt – hätte ich ja den Brief auf meinem PC,
ob der Brief Ihnen nun passt oder nicht.
Sollte
bis zum 5. Mai 2023 keine Information über den Paragraphen oder keine Kopie bei
mir eingegangen sein, werde ich - wie bei XXXXXXXXXXXXXXX - den Weg über das BIF-Gesetz gehen
oder über eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Es
kann nicht angehen, dass eine örtliche Polizeidienststelle sich weigert, eine
Kopie eines Briefes, der ihr offensichtlich ungelegen ist, an den geistigen
Urheber des Briefes zu senden. Selbstverständlich komme ich für die Kosten der
Kopie auf.
Es
ist für mich bedauerlich, solche Briefe schreiben zu müssen, um Transparenz in
die Entscheidungen der Gemeinde schaffen zu können – schade.“
Auch dieser Brief wurde nicht beantwortet, daher der nächste Brief.
Sie / er wollte es scheint‘s so oder glaubte, dass ich nur bluffe.
„JoachimWilhelmy
Gächingen, den 7. Mai 2023
An
die Gemeinde St. Johann
Rathaus
Würtingen Schulstraße 1
Sehr
geehrte Dame, sehr geehrter Herr, ich bitte unter Berufung aus das LIFG Sie die
vom Gesetzgeber vorgesehenen Unterlagen in Sachen Anzeige wegen nächtlicher
Ruhestörung Herbst 2022 in Gächingen anlässlich einer Party in einer Scheune (Ortsangabe)
schräg gegenüber vom XXXXX
mir zukommen zu lassen.
Mich
interessiert im Besonderen, 1. wann die Polizei meine Anzeige (laut Aussage der
Polizei) an die örtliche Polizeidienststelle in St.Johann weitergeleitet hat,
2. warum weder ich noch die von mir benannten Zeugen angehört wurden, 3. gab es
weitere Anzeigen in dieser Angelegenheit und 4. auf welcher rechtlichen Basis
die Entscheidung keine gebührenpflichtige Verwarnung an die Verursacher zu
erlassen (so viel konnte ich den Ausführungen von Frau / Herr XXXXXXX entnehmen)
getroffen wurde.
Zudem
erwarte ich auch noch von Frau / Herr XXXXXXXXX eine Auskunft über die rechtliche Basis ihres /seines
Entscheids, mir keine Kopie meiner Anzeige zukommen lassen zu können – die mir
wegen einem Festplattendefekt abhandengekommen ist, weshalb oben auch kein
genaues Datum angegeben werden konnte
Mit
freundlichen Grüßen“
Daraufhin bekam ich die Unterlagen gemäß dem LIF-Gesetz. Welch eine
Fundgrube! Meine Reaktion auf das, was ich da zu lesen, zu sehen, zu entziffern
hatte, übertraf alle meine Vorstellungen. Ich würdigte im folgenden Brief die
Ermittlungsarbeit der / des XXXXXXXXXXXXXXXXXX
im Ordnungsamt meiner Gemeinde:
Joachim
Wilhelmy
12.
Juni 2023
An
das Ordnungsamt
Gemeinde
St.Johann
z.H.
von XXXXXXXXXXXXX
Sehr
geehrte(r) XXXXXXXXXXXXXXXX
Ich
habe die mir zugesandten Unterlagen genau studiert. Sie veranlassten mich zu
einem Gespräch mit XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXX, der mir klar sagte, dass die Polizei nur den Bericht
der Polizisten erstellt, ihn dann weiterleitet, sei es an die
Staatsanwaltschaft, an das Ordnungsamt des Landratsamtes oder an die örtliche
Polizeidienststelle. Die weiteren Ermittlungen sind nicht Sache der Polizei,
sondern in unserem Fall Sache der örtlichen Polizeidienststelle. Den Akten kann
ich nur entnehmen, dass Sie ohne weitere Ermittlungen – denn allein die
unterschiedlichen Zeitangaben in den Aussagen des Veranstalters und der Polizei
hätten ja unbedingt eine Ermittlung erfordert – zu einer Entscheidung gelangt
sind. Dies ist in meinen Augen aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich. Daher
werde ich mich in absehbarer Zeit in der Öffentlichkeit mit der ganzen
Angelegenheit kritisch auseinandersetzen.
Für
heute bitte ich Sie nur, mir die gesetzliche Grundlage dafür zu nennen, die Sie
veranlasste mir keine Kopie meiner Anzeige – meines geistigen Eigentums –
zukommen zu lassen, denn, wie ich den zugesandten Akten entnehmen konnte, waren
ja keinerlei schützenswerte Dinge darauf verzeichnet. Ohne die Nennung der
entsprechenden gesetzlichen Grundlage für Ihr Handeln bleibt es für mich ein
reiner Willkürakt.
Mit
freundlichen Grüßen
P.S.
Ich
sende Ihnen Ihre Originalkopie, auf der Ihre Entscheidung für mich z.T.
unleserlich ist, zurück, mit der Bitte um eine lesbare Kopie und Rücksendung
der Originalkopie, da das LIF-Gesetz einem nicht nur Einblick gewährt in die
Inhalte der Akten, sondern auch informiert über die Art und Weise der
Aktenführung einer Gemeinde.“
Leider kam auch auf diesen Brief keine Antwort und keine neue lesbare
Kopie und die Original-Kopie, die ich bezahlt habe, kam auch nicht zurück.
Eigentlich erwartet man bei Kopien, die im Zusammenhang mit dem LIF-Gesetz
gemacht werden, dass man vor versenden einen Blick auf die Belichtungsqualität
der Kopien wirft. Vielleicht war ja in diesem Fall sogar eine Absicht dahinter.
Soviel zur Arroganz
Ad „Weigerung die Rechtsgrundlagen Ihres
Handelns offenzulegen“
Jeder im öffentlichen Dienst ist verpflichtet, die gesetzliche Basis
seines Handelns zu benennen, alles andere ist Willkür und verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.
Ad „unprofessionelle Ermittlung“
Wie
die nachfolgende Darstellung der zeitlichen Abläufe deutlich zeigt, stehen die
Angaben des Veranstalters in klarem Widerspruch zu den zeitlich
übereinstimmenden von Polizei und Wilhelmy u. Zeugen. Es bleibt völlig
unverständlich, dass XY den Einlassungen des Veranstalters blind Glauben
schenkt, obgleich der Veranstalter um 5 Uhr nicht mehr vor Ort war und sich auf
die Aussagen seiner Übernachtungsgäste beruft. Spätestens hier wäre eine
Vernehmung von Wilhelmy u. Zeugen notwendig gewesen, zudem eine Nachfrage bei
der Polizei, wann genau die erneute Bestreifung stattgefunden hat. Bei einer
Befragung von Wilhelmy u. Zeugen hätte XY mindestens zwei Zeugen zur Verfügung
gehabt, Oberstudienrat (Wilhelmy) und Studiendirektor (XXXXXXXXXXXXX), die als Beamte mit Sicherheit
kein Interesse daran gehabt hätten durch eine Falschaussage möglicherweise eine
Beeinträchtigung Ihrer Pensionsansprüche aufs Spiel zu setzen. XY vertraute
mehr den Aussagen desjenigen, der offensichtlich dem unzivilisierten Verhalten
seiner Gäste bis zum Eintreffen der Polizei keinen Einhalt geboten und dann als
Veranstalter den Platz verlassen hat. Wie weit man den Aussagen der
Übernachtungsgäste, die ja befreundet mit dem Gastgeber waren, Glauben schenken
kann, hätte auf jeden Fall überprüft werden müssen. Leider habe ich die
Tonaufzeichnung etwa um 4 Uhr abgebrochen. Ich hätte gerne die dummen Gesichter
dieser Übernachtungsgäste gesehen, wenn ihre Aussage durch eine Tonaufnahme als
Lüge entlarvt worden wäre. Zudem hätte der folgende Satz in meiner Anzeige XY
auf jeden Fall hellhörig machen müssen: „Einige Anrufe von mir bei mir
befreundeten oder bekannten Personen, bestätigten mir ihr Betroffensein, aber
sie wollten ja nicht, „dass ich sie da in eine Sache hineinziehe". Das
könnte ein typisch älplerisches Verhalten sein, möglicherweise aber auch ein
Zeichen des Drucks, den eine Personengruppe ausübt, die nicht zu den
Jugendlichen mehr zählt, sondern einer Gruppe zwischen 20 und 35, gar 40 angehört,
die glaubt, sie könne in Gächingen machen, was ihnen gerade in den Sinn kommt.“
Veranstalter 03:15
Ankunft der Polizei (widerspricht der Polizeiangabe) „Nach
Rücksprache mit Herrn Knapp
von der Polizei war dies auch der Fall“ „Meine
Übernachtungs-gäste bestätigten mir eine gemäßigte Laut-stärke“ (Offensichtlich verließ der
Veranstalter den Ort des Geschehens und wurde von seinen Gästen belogen.) |
Polizei „03:50
Ankunft der Polizei“ „die
Örtlichkeit kurze Zeit später“ (10, 15,
20 Min.?) „erneut bestreift“ Auf
jeden Fall nicht mehr um 05:00 oder später. |
Anzeigeerstatter 03:15
Anruf bei der Polizei |
Wilhelmy u. Zeugen 0:00
Zeugen wach 3:00
Wi wach Tonaufnahme bis
ca. 04:00 Beenden
der Tonaufnahme, da Ruhe gegen
5:00 Gegröle
ohne Musikanlage bis ca. 5:15 Uhr |
Ad Ordnungsstrafenvereitelung aus persönlicher
Befangenheit
Da XY
in Gächingen wohnt und der Veranstalter bis gegen Ende der 1980er Jahre
ebenfalls und viele Gäste aus Gächingen stammen, die XY möglicherweise kennt,
hätte XY jeden Grund gehabt die Bearbeitung dieses Falles an einen
Nicht-Gächinger abzugeben.
Stattdessen
verzichtet sie auf die Anhörung von Zeugen, erlässt keine
Ordnungswidrigkeitenstrafe, obgleich sowohl die Polizei als auch der
Beschuldigte die Ordnungswidrigkeit zugeben. Wenn ich zu schnell fahre und
geblitzt werde und im Anhörungsbogen zugebe, dass ich der Fahrer bin, dann
hilft mir keine noch so gedrechselte Entschuldigung. Ich bekomme die
Ordnungswidrigkeiten-Strafe, obwohl ich keinen beträchtlichen Teil der
Gächinger Bevölkerung in der Nachtruhe gestört habe, sondern nur zu schnell
gefahren bin. Juristisch ist die Entscheidung von XY nicht zu verstehen Es
bleiben: Befangenheit, Unvermögen oder, worauf ihr auch aktenmäßig formal
unmöglicher Vermerk hinweist, Faulheit oder Überlastung (das können Sie besser
beurteilen als ich).
Im
Nachhinein bedaure ich es sehr, keine Anzeige wegen Körperverletzung
geschrieben zu haben, denn de facto wurde mindestens 3 Personen in der Nacht
insofern körperlicher Schaden zugefügt, als sie durch den Schlafentzug am
folgenden Tag ziemlich außer Gefecht gesetzt waren - mit anderen Worten, es
wurde ihnen ein Tag ihres aktiven Lebens genommen, denn mit über 80 oder gar 90
steckt man eine solche Nacht nicht ohne körperlich negative Folgen so einfach
weg. Zudem wäre die Anzeige dann nicht bei Ihnen, sondern bei der
Staatsanwaltschaft gelandet und die hätte die Zeugen ernst genommen.
Die
Polizei zu rufen kam nach den Erfahrungen mit dem Campingwagen nicht mehr in
Frage, denn wozu sollte wieder nutzlos die Luft verschmutzt und die Arbeitszeit
der Polizisten und damit die Steuergelder verschwendet werden, wie wir es ja
mehrfach erlebt hatten. Ich dachte, eine Tonaufnahme und 5 Zeugen, die ich am
nächsten Tag befragte, wäre die kostensparendere Lösung für den Steuerzahler.
Außerdem hatten auch sie in der Campingwagen-Angelegenheit ja mehrfach die
Nutzlosigkeit von Anrufen bei der Polizei erfahren.
Zum
Schluss noch ein interessantes Zitat aus den Stuttgarter Nachrichten:
„Aufgaben
der Ortspolizeibehörden
Die
Aufgaben sind vielfältig. Sie beginnen beim Überprüfen der Parkregeln, dem
Schutz von Kinderspielplätzen und sind bei den Regeln zum Plakatieren im
Öffentlichen Raum noch lange nicht beendet. Die Ortspolizeibehörde kann im
Rahmen der Gesetze Regeln erlassen, die Ruhestörungen definieren und
sanktionieren. Ob sie die richtige Institution ist, diese zu überwachen, ist
strittig. Der Polizeivollzugsdienst ist dazu besser geeignet.“
Hier
noch eine Unverschämtheit aus dem Polizeibericht von Münsingen
…auch
die, im beigefügten Schreiben aufgeführten Zeugen, hielten die Lärmbelästigung
offensichtlich ohne Beschwerden aus.“ (Die Wirklichkeit s.o.)
„Die
Musik war beim Eintreffen der Streifenbesatzung zwar unangebracht laut, jedoch
ist fraglich, ob bei verschlossenen Fenstern und einer Entfernung von über
einem Kilometer Luftlinie, diese noch zu hören war.
Diese
Unverschämtheit XXX
PolizeiXXXXXXXX, die
aus reinen Mutmaßungen besteht, habe ich mit Herrn XXXXXXXXXX in einem Gespräch angesprochen und
er stimmte mir zu, dass es Menschen gibt, die bei Hitze und einem kleinen
Schlafzimmer aus gesundheitlichen Gründen bei offenem Fenster schlafen müssen.
Das hat in einem Polizeibericht nichts zu suchen. Der / die Polizist/in sollte
mal das Grundgesetz lesen. Nach der Meinung XXXXXXX Polizisten/in soll man also das Fenster
schließen, wenn einen Geräusche belästigen und seien es die Schreie von Kindern
und Eltern, die sich so aufschaukeln, dass man doch vielleicht das Jugendamt
rufen muss!? (Ich bevorzuge Letzteres). Leider habe ich in den letzten Jahren
nicht nur bei der Gemeinde die „Arroganz-Erfahrung“ machen müssen. Auch für die
Polizei scheinen ältere Menschen mit Kaffee und Kuchen zufrieden zu stellen zu
sein, denn die intellektuellen Fähigkeiten sind ihnen ja längst
abhandengekommen.
Hier
das liebevoll gearbeitete Schriftstücke von XY, für Sie digital bearbeitet und
halbwegs lesbar gemacht: Ich kann entziffern „Verfahren wird eingestellt“
„Ordnung“ „gutem Glauben“ „Vereinbarung mit Polizei“ „Beweis fehlt“ „Anhörung
?? fehlerhaft“ vielleicht noch „Bußgeld“.
Dank
der Unkenntnis von XY in Sachen Datenschutz bekam ich zudem durch die beiden
Google-Karten, die mir nicht hätten zugesandt werden dürfen, schnell heraus,
wer den Anruf an die Polizei getätigt hatte, denn nach einer Minute war klar XXXXXXXXXX Wahrscheinlich X und, da die Schwärzung
des Namens auf etwa X Buchstaben schließen ließ, Anruf bei einer Bekannten in
der XXXXXXXXXXXX. Wer
wohnt mit X
Buchstaben möglichweise in der Nummer X und schon hatte ich den Namen: XXXX. Ein Besuch zeigte, dass wir uns sehr gut
verstehen und ich bedaure es, dass wir uns nicht schon früher begegnet sind.
Hochachtungsvoll
Joachim Wilhelmy